Das Helmaspergersche Notariatsinstrument

 

 

 

 

Der Bericht vom Prozess Fust gegen Gutenberg: das Helmaspergersche Notariatsinstrument.

Helmaspergersches Notariatsinstrument. Pergamenthandschrift. Mainz, 6. XI. 1455. Signatur: 2¡ Cod. Ms. hist. lit. 123 Cim. Provenienz: Johann David Köhler, 1741.

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Ulrich Helmasperger, Kleriker des Bistums Bamberg, Kaiserlicher Notar und geschworener öffentlicher Schreiber am erzbischöflichen Gericht zu Mainz, hat am 6. November 1455 das nach ihm benannte Notariatsinstrument abgefasst, die einzige zeitgenössische Quelle, die von den Geschäftsbeziehungen zwischen Gutenberg und Fust sowie von Gutenbergs Erfindung, dem "Werk der Bücher" berichtet. Darin wird beurkundet, dass der Mainzer Bürger Johannes Fust durch Eidesleistung folgendes bekräftigt habe: Er habe Gutenberg eine Summe von 1550 Gulden vorgestreckt, die er selber habe leihen und zu sechs Prozent verzinsen müssen. Was darin nicht auf das Werk der Bücher zu ihrem gemeinsamen Nutzen gegangen sei, betrachte er als Darlehen und fordere es mit Zinsen zurück. Es wird kurz über den ersten Klagepunkt - die Rückzahlung der Geldsummen - und über das für Gutenberg ungünstige Urteil referiert. über die endgültige Entscheidung - Fusts Forderung auf Auflösung der Gemeinschaft und die Folgen - ist im Notariatsinstrument nichts gesagt. Das Dokument lässt nach wie vor eine Reihe von Fragen offen.

Die Handschrift wurde 1741 der Universitätsbibliothek von dem Göttinger Historiker Johann David Köhler geschenkt, der im gleichen Jahr mit der von ihm verfassten Hochverdienten und aus bewährten Urkunden wohlbeglaubten Ehrenrettung Johann Gutenbergs der Gutenbergforschung wichtige Anstöße gegeben hat. Später war die Handschrift in Vergessenheit geraten und wurde erst 1886 von Karl Dziatzko wiederentdeckt.

 

 
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