|
Der Buchdruck nach Gutenberg |
Seite 3 von 3
|
||
Einige Jahrzehnte nach Gutenbergs Tod wurde ihm die Ehre der Erfindung des Buchdrucks streitig gemacht. Johannes Schöffer - ein Enkel des Gutenberg-Gesellen Peter Schöffer - meinte, seinem Großvater käme die Ehre der Erfindung zuteil und löste damit die Infragestellung Gutenbergs aus. Daraufhin kursierten gleich mehrere Namen und Orte des Erfindungsursprungs in den Geschichts- und Geisteswissenschaften.
So kam es, dass zwei Jahrhunderte lang die Urheberschaft der Erfindung unsicher war. Erst der Göttinger Professor für Geschichte Johann David Köhler führte 1741 anhand des Helmaspergerschen Notariatsinstruments und einer gründlichen Quellensammlung die Ehrenrettung Gutenbergs herbei.
Dieser Zeitpunkt war nicht nur der Beginn der neuzeitlichen Gutenbergforschung, seitdem wird auch wieder Gutenberg als alleiniger Urheber der Erfindung angesehen. |
Kapitel |
|||
weiter | ||||